Einführung
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Durch Benutzung
dieser Website zum Ersteigern von Fundgegenständen, erkennen Sie die folgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma GS-Computerservice an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zur Grundlage des Vertragsverhältnisses
zwischen der Firma GS-Computerservice und den natürlichen und juristischen
Personen, die dieses Auktionsportal (als Loprio bezeichnet) nutzen. |
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1.
Zielsetzung |
GS-Computerservice
stellt diese Website öffentlichen Fundbüros und auch weiteren
natürlichen und juristischen Personen zum Anbieten und Vertreiben von Gegenständen,
sowie allgemeinen Nutzern zum Erwerb dieser Gegenstände zur Verfügung. Hierbei
verpflichten sich die Nutzer, mit dem Anbieten, Vertreiben und Erwerben von
Gegenständen die gesetzlichen Vorschriften und diese Allgemeine Geschäftsbedingungen
zu beachten, bzw. nicht gegen diese zu verstoßen.
Durch die
Versteigerung eines Gegenstandes verpflichten sich der Anbieter und der Ersteigerer zur Erfüllung der
gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag. GS-Computerservice selbst wird nicht
Vertragspartner, sondern stellt diese Plattform nur zur Verfügung. |
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2.
Anmeldung
und Nutzung |
a) |
Für die Nutzung des Auktionsportals Loprio ist es erforderlich, dass
sich der Nutzer anmeldet. Zur Anmeldung berechtigt sind nur juristische und
unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Zur Anmeldung sind im
Besonderen Minderjährige nicht berechtigt.
Die Anmeldung erfolgt unentgeltlich. Durch die Anmeldung erfolgt ein
Vertragsschluss zwischen GS-Computerservice und dem Nutzer dieser Website unter
Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
b) |
Bei der Anmeldung wird der Nutzer gebeten, solche für den
Vertragsschluss erforder-lichen Daten abzugeben. Bezüglich der Abfrage dieser
Daten verpflichtet sich der Nutzer wahrheitsgemäß und vollständig zu
antworten und auch nach der Anmeldung solche Daten, die sich
einmal verändert haben sollten entsprechend zu korrigieren, sodass die
Informationen über den Nutzer stets auf dem aktuellsten Stand sind.
Sollte der Nutzer unvollständige oder wahrheitswidrige Angaben machen,
ist GS-Computerservice berechtigt diesen von der Nutzung des Auktionsportals
Loprio auszuschließen. |
c) |
Innerhalb der Anmeldung wird der Nutzer aufgefordert einen Mitgliedsnamen
sowie ein Kennwort zu wählen, wobei der Mitgliedsname so gewählt sein muss,
dass er weder gegen Rechte Dritter noch gegen die guten Sitten verstößt. Zur
eigenen Sicherheit des Nutzers ist das Kennwort geheim zu halten. Für unrechtmäßige
Benutzung des Loprio-Kontos durch abhanden gekommene Zugangsdaten ist der
jeweilige Nutzer selbst verantwortlich und damit GS-Computerservice nicht
haftbar. |
d) |
Ein Loprio-Konto ist nicht übertragbar. |
e) |
Eine Versteigereranmeldung erfolgt nach gesonderter Überprüfung und
Freigabe durch GS-Computerservice im Einzelfall. Natürliche Personen werden
grundsätzlich nicht als Versteigerer bzw. Anbietender zugelassen aufgrund der
inhaltlichen Zielsetzung der Plattform. |
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3. Rechte
und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag
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a) |
Der Nutzer des
Auktionsportals Loprio verpflichtet sich innerhalb der Nutzung desselben,
nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Gesetz und die
guten Sitten zu verstoßen, insbesondere solche Gegenstände nicht
anzubieten oder zu erwerben, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen das
Gesetz oder die Guten Sitten verstößt.
Bei einem solchen Verstoß ist GS-Computerservice berechtigt, bereits
laufende Auktionen unmittelbar abzubrechen, Angebote zu löschen, andere
Nutzer zu warnen, sowie die Mitgliedschaft desjenigen sofort zu kündigen.
GS-Computerservice hieraus entstehende Schäden sind von demjenigen
Mitglied zu ersetzen. |
b) |
Ein Loprio-Nutzer, dem ein Verstoß dieser Art auffallen sollte ist
gehalten, GS-Computerservice hierüber in Kenntnis zu setzen, damit schnellstmöglich
hiergegen vorgegangen werden kann. |
c) |
Ein genereller Anspruch auf Zulassung zum Auktions-Portal Loprio besteht
nicht. |
d) |
Die Kündigung der Mitgliedschaft führt unmittelbar zur Löschung sämtlicher
Konten dieses Mitglieds. |
e) |
Bei Vertragsschluss zwischen einem Anbieter und einem Ersteigerer teilt
GS-Computerservice diesen alle für den Leistungsaustausch erforderlichen Daten
der beteiligten Mitglieder mit, soweit diese Daten GS-Computerservice bekannt
sind.
Diese Informationen sind von den Mitgliedern vertraulich zu behandeln und
nur zum Zwecke des Austausches der Leistungen aufgrund des jeweils geschlossenen
Vertrags zu nutzen. |
f) |
Die Anbieter sind verpflichtet Angebote nur über solche Gegenstände in
das Auktions-Portal zu setzen, die auch unmittelbar nach Auktionsende an den
Ersteigerer übereignet werden können. |
g) |
Die Mitglieder sind nicht berechtigt die Funktionsfähigkeit von GS
computerservice zu beeinträchtigen. Vielmehr haben sie alles zu unterlassen,
was zu einer Funktionsbeeinträchtigung oder Funktionsänderung führen könnte. |
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4. Gebühren
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a) |
Die Anmeldung, das Abgeben von Geboten und Ersteigern von Fundgegenständen
sowie die Mitgliedschaft bei Loprio selbst sind kostenlos. |
b) |
Wird ein Fundgegenstand in das Auktions-Portal eingestellt, kann eine
Angebotsgebühr fällig werden. Hierbei handelt es sich um eine Pauschalgebühr, welche
sich durch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die besondere Darstellung von
Angeboten, erhöhen kann. Eine Einstellgebühr wird derzeit von GS-Computerservice nicht erhoben. |
c) |
Es wird eine Provision fällig, wenn es durch die Nutzung des
Auktions-Portals Loprio zu einem Vertragsschluss zwischen einem Anbieter und
einem Nutzer kommt. Die Verpflichtung zur Übernahme der Provision liegt stets
bei dem Anbieter. |
d) |
Die Höhe der Gebühren und der Provision ist der im Anhang beigefügten
Verkaufsgebührenliste zu
entnehmen. |
e) |
Gebühren und Provisionen werden sofort mit Angebotsannahme fällig. |
f) |
Die Bezahlung innerhalb Deutschlands erfolgt per Rechnungsstellung,
Bankeinzug oder anderer üblicher Zahlungssysteme, soweit GS-Computerservice
diese über das Portal anbietet. |
g) |
Schlägt eine Einzugsforderung fehl, so hat der Nutzer GS
computerservice
die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten. |
h) |
Alle Angebotspreise verstehen sich als Endpreis einschließlich der
Mehrwertsteuer. Nicht im Angebotspreis enthalten sind Liefer- und Versandkosten.
Bei Erhebung von Liefer- und Versandkosten ist im Angebot gesondert auf deren Höhe
aufmerksam zu machen. |
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5.
Urheberrechte
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Sowohl bei dem
Angebot der Fundsachen als auch bei deren Anpreisung durch Wort und Bild sind mögliche
Urheberrechte zu beachten. GS-Computerservice übernimmt keine Haftung bei
Zuwiderhandlungen durch Nutzer. |
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6. Inhalte
der Angebote
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Es ist erlaubt,
innerhalb der Angebote den vollen Namen, ggf. den Firmennamen oder Behördenname
anzugeben.
Alle Arten von
echter oder indirekter Werbung für Dienstleistungen oder Angebote außerhalb
der Auktionen, sind nicht zulässig. Die Verlinkung, Nennung, ganz oder nur
teilweise, der eigenen Internet-Seiten sind nicht gestattet. Die
Textbeschreibung hat sich ausschließlich auf den einen Artikel zu beziehen oder
auf ein Angebotspaket, bestehend aus einzelnen Artikeln, die jedoch nur als
Paket angeboten werden. Nachbauten, Plagiate, Kopien oder Repliken sind
eindeutig als solche zu kenntlich zu machen.
GS-Computerservice distanziert sich aber auch ausdrücklich soweit eine Verlinkung
trotz oben aufgeführter Nichtgestattung erfolgt ist. |
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7.
Zustandekommen eines Vertrages
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a) |
Der Vertrag zwischen Anbieter und Ersteigerer kommt durch Angebot und
Annahme zustande. Mit der Einstellung eines Gegenstandes in das Auktions-Portal
gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot ab, verbunden mit einer
Angebotsfrist, innerhalb welcher der Gegenstand ersteigert werden kann. |
b) |
Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags.
Die Bieter können sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit jeweils höheren
Geboten überbieten. Den Gegenstand erhält am Ende der Auktion derjenige
Bieter, welcher bei Fristablauf das höchste Kaufangebot abgegeben hat. Zwischen
diesem und dem Anbieter, welcher den Gegenstand eingestellt hat, kommt ein
Vertrag zustande, welcher den Anbieter zur Übereignung und gegebenenfalls
Zusendung des Fundgegenstandes, und den Ersteigerer zur Zahlung des Kaufpreises
verpflichtet. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksam, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht widerrufen oder gelöscht werden.
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c) |
Daneben besteht die Möglichkeit, Gegenstände zum Festpreis anzubieten.
In diesem Fall ist die Möglichkeit des “Sofort-Kaufs“ im Angebot deutlich
zu machen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall unabhängig von der Angebotsfrist
bereits mit dem Angebot zustande, den Gegenstand zu dem verlangten
Kaufpreis zu erstehen. |
d) |
GS-Computerservice selbst kann nicht Vertragspartner werden. Ein Vertrag
kann immer nur zwischen dem Anbieter und dem Ersteigerer zustande kommen. GS-Computerservice ist auch nicht Vertreter einer der Parteien, entsprechend übernimmt
GS-Computerservice keinerlei Haftung für die der Auktion unterliegenden Gegenstände. |
e) |
Für das Feststellen des Vertragsschlusses ist die Zeit bzw. das Datum
des von GS-Computerservice verwendeten Systems, auf dem das Portal installiert
ist, hinsichtlich der Feststellung des Eingangs des Angebots. Es kommt
dementsprechend ausschließlich darauf an, in welcher Reihenfolge bzw. Zeit die
Gebote auf dem System, auf dem das Portal installiert ist, eingehen. |
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8.
Leistungsaustausch (Bezahlung und Übereignung der Gegenstände)
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a) |
Nachdem ein Nutzer einen Gegenstand ersteigert hat, ist er zur Zahlung
des Kaufpreises verpflichtet. Der Anbieter hat im Gegenzug dafür zu sorgen,
dass der Ersteigerer Eigentum an dem Gegenstand erwirbt, sei es durch Zusendung
oder das Angebot der Selbstabholung durch den Erwerber. |
b) |
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nicht an das jeweilige Fundbüro
sondern an GS-Computerservice (Konto-Nr. 88666, BLZ 52250030 , Kreditinstitut
Sparkasse Werra-Meißner). GS-Computerservice wiederum verpflichtet sich zur
Weiterleitung des Kaufpreises an den Anbieter nach Abzug der Provision und zwar
bis spätestens zum Ende des auf den Eingang des Kaufpreises folgenden Monats.
Dies gilt nicht für Barzahlung bei Abholung. |
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9.
Bewertungen
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a) |
GS
computerservice bietet die Möglichkeit, dass sich die
Vertragsparteien nach Vertragsabschluss gegenseitig bewerten. Hintergrund dieses
Bewertungssystems ist der Umstand, dass im Internet die tatsächliche
Identifizierung des Gegenüber nicht möglich ist. Um den Mitgliedern mehr
Sicherheit zu verschaffen, können Bewertungen abgegeben werden, welche
letztlich Ausdruck von Zuverlässigkeit oder Unzuverlässigkeit des möglichen
Vertragspartners sein können. |
b) |
Zur Herstellung möglichst großer Sicherheit, sind die Mitglieder
verpflichtet, die in den Bewertungen abgegebenen Angaben wahrheitsgemäß zu
machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Inhaltlich hat die Bewertung
dabei sachlich zu erfolgen, von Beleidigungen ist abzusehen. Bei gesetzwidriger
oder unsachgemäßer Bewertung ist GS-Computerservice berechtigt diese zu löschen
und zusätzlich den Verfasser der Bewertung vom Auktions-Portal Loprio
auszuschließen. |
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10. Kündigung
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Der
Nutzungsvertrag kann jederzeit einseitig vom Mitglied gekündigt werden. Hierfür
bedarf es einer schriftlichen Kündigungsmitteilung an die Firma GS-Computerservice. Die Kündigung kann auch per E-Mail erfolgen oder direkt auf
dem Auktionsportal gemäß dem zur Verfügung gestellten Abmeldeformular.
E-Mail-Adresse und Postanschrift unter 12. |
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11.
Haftung
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a) |
Loprio wird durch das Rechenzentrum eines Internetproviders zur Verfügung
gestellt. GS-Computerservice versucht technische Fehler zu vermeiden. Trotzdem können
jederzeit technische Fehler auftreten, insbesondere auf Grund von
Wartungsarbeiten zur Verbesserung der Leistungen von Loprio oder etwa einem
Systemausfall. Daher übernimmt GS-Computerservice für eine absolut fehlerfreie
Funktionsfähigkeit des Auktions-Portals keine Garantie. |
b) |
Die Haftung für Schäden, die infolge von Ausfällen von Soft- und/oder
Hardware entstehen, ist ausgeschlossen. Das gilt im Besonderen für solche Schäden,
die darauf beruhen, dass es zu Datenverlusten, Angebotslöschungen, Bewertungslöschungen
und dergleichen gekommen ist. |
c) |
Sollte ein Mitglied hierdurch einen Gewinnverlust erlitten haben, kann GS
computerservice hierfür nicht haftbar gemacht werden. |
d) |
Für den Fall des Vorsatzes oder Grober Fahrlässigkeit haftet GS
computerservice höchstens mit zur Höhe der fälligen Gebühr der
entsprechenden Auktion. Hierüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen. |
e) |
Keine Haftung wird ferner für falsche Angebote, bzw. falsch deklarierte
Gegenstände durch GS-Computerservice übernommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Anpreisungen des Gegenstandes hat allein der jeweilige Anbieter zu
vertreten. |
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12.
Schriftform
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Wirksam gegenüber
GS-Computerservice abgegeben sind nur solche Erklärungen, die in Schriftform
oder per E-Mail oder durch das auf Punkt 10. aufgeführten Formular auf dem
Portal erfolgt sind.
E-Mailadresse:
info@gs-computerservice.de
Postanschrift:
GS-Computerservice, Schulstr. 3, 37269 Eschwege. |
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13.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Anwendung
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alleiniger
Gerichtsstand ist Eschwege, Hessen. |
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14. Änderung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Salvatorische Klausel
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a) |
GS
computerservice ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Im Falle der Änderung wird
diese den Mitgliedern innerhalb von 2 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung
bekannt gemacht. Die Änderungen gelten als angenommen, soweit den Änderungen
nicht innerhalb dieser 2-Wochenfrist widersprochen wird. |
b) |
Im Falle der Unwirksamkeit einer der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen,
bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle dieser
unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Bestimmung. Für
eventuelle Regelungslücken gilt das gleiche. |